Informatives

Unliebsame Themen Krankenkasse, Rente & Arbeitslosengeld – Teil 1: Krankenkassen

Ein Orthopäde meinte vor einigen Jahren „Seien Sie froh, dass Ihnen nur die Schulter schmerzt, vor 100 Jahren wären sie wahrscheinlich schon lange unter der Erde gewesen.“ Auch eine Art überzeugende Argumentation. Tatsächlich kommt es uns inzwischen so vor, als sei dies auch die Sichtweise von Versicherungen, wenn man die 40er Schallmauer durchbrochen hat.

Für die 5. & 6. Lebensdekade (40 Jahre bis 60 Jahre) scheint ein Ausstiegs- oder Auszeit-Szenario in Deutschland nicht vorgesehen zu sein. Bevor es aber ins Eingemachte geht: setzt Euch am besten kommod hin und macht es Euch kuschelig, es folgt trockener Stoff. Fertig? Dann lasst uns nun auf die Informationen schauen, die wir nach unzähligen Stunden in irgendwelchen Versicherungs-Warteschleifen gesammelt haben.

Gesetzliche Krankenkasse (GKV) & Erwerbslosigkeit

Bei der Kündigung des Jobverhältnisses können sich beide Ehepartner über eine gemeinsame Familienversicherung pflichtversichern. Im Juli hätte der Beitrag für Rabbi und mich bei 203,98 Euro/ monatlich gelegen. Dieser Satz gilt aber nur für Einkommen bis zu 470,- Euro. Solltet Ihr weitere Einnahmen (Kapitalerträge) generieren, werden diese zum Einkommen hinzugerechnet. Da das für uns keine Relevanz hat, können wir Euch nur den Rat geben, genau prüfen, welche das sind und zu welchen Anteilen. Der Beitrag zur Krankenkasse beträgt dann 15,52% zur Pflegeversicherung 3,4% und würde sich bei Überschreiten des Betrages von 470,- Euro entsprechend der Prozentsätze errechnen (Stand: Juli 2022).

Gesetzliche Krankenkasse (GKV) & Auslandskrankenversicherung

Wir sind gesetzlich krankenversichert. Für eine Reisedauer bis zu 8 Wochen (56 Tagen) haben wir zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung für 21,80 Euro jährlich. Bei Bedarf können wir die Dauer ausweiten, das wird aber ziemlich teuer (bis zu 900 Euro/ Jahr on top). Soweit, so unkompliziert.

Wollen wir also länger, als 56 Tage in einem Land verweilen, ist das unserer Ansicht nach, nicht so trivial, wie erhofft.

Folgende drei Optionen haben wir diskutiert. Eine Abmeldung aus Deutschland ausgenommen:

Möglichkeit 1: GKV-Versicherung aufrecht erhalten & Zusatz-Auslandskrankenversicherung (bis 56 Tage) abschließen

Vorteil: Abgesichert im In- und Ausland. Kosten für Kontrolluntersuchungen und Medikamente werden von der GKV getragen. Notfälle im Ausland sind durch die Zusatz-Versicherung entsprechend derer Vertragsbedingungen abgedeckt. Die Kosten sind überschaubar. Beispiel für 1 Jahr: circa 210,- Euro für die GKV + 1,82 Euro (Preisbeispiel Versicherung LVM) für die Zusatz-Auslandskrankenversicherung = 211,82 Euro je Monat für 2 Personen = 2.541,84 Euro im Jahr.

Nachteil: Die Zusatz-Auslandskrankenversicherung gilt nur für eine Reisedauer von maximal 8 Wochen (56 Tage).

Hinweis: Die Kosten für unvorhersehbare Behandlungen im Ausland werden seitens der GKV übernommen, sofern diese in Ländern passieren, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen vereinbart hat (Schengen-Staaten). Da sich die Gebührenverordnungen für Ärzte (GOÄ) von Land zu Land allerdings unterscheiden können, differieren die Behandlungskosten. Wird die deutsche GOÄ zugrunde gelegt, kann es sein, dass die Kostenerstattung nur zu einem geringen Anteil erfolgt. Letzteres kann allerdings auch mit einer (zusätzlichen) Auslandskrankenversicherung der Fall sein.

Möglichkeit 2: GKV-Versicherung aufrecht erhalten & Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen

Vorteil: Abgesichert im In- und Ausland. Kosten für Kontrolluntersuchungen und Medikamente werden von der GKV getragen. Notfälle im Ausland sind auch über einen längeren Zeitraum (> 56 Tage) durch die Zusatz-Versicherung abgedeckt.

Nachteil: Doppelte Kosten. Beispiel für 1 Jahr: circa 210,- Euro für die GKV + 54,14 Euro (Preisbeispiel Versicherung Envivas) für die Zusatz-Langzeit-Auslandskrankenversicherung = 264,14 je Monat für 2 Personen = 3.169,70 Euro im Jahr.

Hinweis: Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung bei der Envivas ist nur bis zu 365 Tage möglich und nur für Kunden der Techniker Krankenkasse. Es handelt sich nach eigenen Angaben um eine reine Notfall-Kasse. Für den Zeitraum der Auslandskrankenversicherung ist eine Abmeldung von der GKV möglich. Da es sich aber um eine reine Notfall-Versicherung handelt, sind Routine-Untersuchungen weder im Ausland, noch im Heimatland vorgesehen. Heißt: Die Kosten für Kontrolluntersuchungen, planmäßige Rezepte und Medikamente sind selbst zu tragen.

Möglichkeit 3: Kündigen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und Abschluss einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

Vorteil: Die Kosten liegen zwischen 839,-Euro und 1293,80 Euro im ersten Jahr, weltweit ohne USA/ Kanada. Zum Vergleich: der GKV-Beitrag beliefe sich auf circa 2.520,- Euro – ohne Auslandsschutz! Damit wäre eine reine Langzeit-Auslandskrankenversicherung günstiger. Von den vorgestellten Varianten ist es die kostengünstigste Lösung.

Nachteil: Wie bei vielen Versicherungen ist es so, dass sich erst im eingetretenen Versicherungsfall herausstellt, ob eine Kostenübernahme erfolgt oder nicht (siehe dazu die Aussage der Hanse Merkur). Wie bei der Envivas gilt: Die Kosten für Kontrolluntersuchungen, planmäßige Rezepte und Medikamente sind nicht abgedeckt.

Hinweis: Laut Hanse Merkur soll es ausreichend sein, die GKV über den Abschluss der Langzeit-Auslandskrankenversicherung zu informieren und die Vertragsunterlagen als Beleg in Kopie einzureichen. Eine Kündigung der GKV sollte frühzeitig, am besten zwei bis drei Monate vorher, an die Krankenkasse gemeldet werden. Stichwort: Versicherungspflicht in Deutschland. Wir wissen nicht, wie es sich mit dem Beitrag zur Pflegeversicherung bei dieser Art der Versicherung verhält.

Hinweis: Aussage Hanse Merkur zu Vorerkrankungen: „[…]. Eine generelle Zusage für den Versicherungsschutz von Vorerkrankungen können wir deshalb nicht geben. In einem Leistungsfall würden wir uns deshalb auch an die vorbehandelnden Ärzte in Deutschland wenden, um den Sachverhalt zu klären und -sofern notwendig –  darüber hinaus einen neutralen Gutachter zur Beurteilung einschalten. Sofern festgestellt wird, dass die Behandlung bei Reiseantritt absehbar war, würde dann kein Versicherungsschutz bestehen.“

Auslandskrankenversicherung = Privatversicherung?

Bei der GKV-Anfrage bestand Unsicherheit, ob eine Auslandskrankenversicherung mit einer Privaten Krankenversicherung gleichzusetzen sei. Wenn dies der Fall ist, kann sich ein Wiedereintritt in die GKV, insbesondere für Menschen, wie uns, die sich in der zweiten Lebenshälfte ihres Erwerbslebens befinden, als schwierig erweisen. Stichworte: Wechsel in die GKV mit 55 Jahren, 9/10-Regel (Rente), Einkommensgrenzen.

Tipp: Am besten direkt mit der eigenen GKV das Thema Privatversicherung klären und sich das Ganze schriftlich absichern lassen.

Und nu?

Unter uns: Das Thema Krankenkasse hat sich damit für uns als ziemlich unbefriedigend herausgestellt, denn dieser Posten ist in der Kalkulation einer der größten.

Variante 1: GKV-Versicherung aufrecht erhalten & Zusatz-Auslandskrankenversicherung (bis 56 Tage) abschließen oder ohne Zusatz-Auslandskrankenversicherung

Unsere Reisen würden dadurch auf 56 Tage beschränkt. Nicht doll, aber besser als nix. Wir müssten uns keine Gedanken über Kontrolluntersuchungen oder Medikamente machen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wäre abgedeckt. Die Kosten lägen bei knapp 211,- Euro pro Monat. Allerdings könnten wir nicht so reisen, wie wir es uns vorstellen, es sei denn wir sind in der Lage, im Notfall die Kosten selbst zu tragen.

Ergebnis: Trotz Einschränkungen ist das unser aktueller Favorit.

Variante 2: GKV-Versicherung aufrecht erhalten & Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen

Hier können wir direkt einen Haken hinter machen, das ist viel zu teuer und außerdem ist der Nutzen nicht erkennbar, heißt, das Risiko, dass die Zusatzversicherung im Ernstfall nicht zahlt ist uns im Hinblick auf die entstehenden Kosten zu hoch. Wir könnten überlegen, die laufenden Kosten für eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung auf ein separates Konto einzahlen und im Notfall darauf zugreifen.

Ergebnis: Die Variante 2 kommt für uns nicht infrage.

Variante 3: Kündigen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und Abschluss einer Langzeit-Auslandskrankenkasse.

Trauen wir der Statistik können wir in unserem Alter davon ausgehen, dass uns die regelmäßige Einnahme von Medikamenten nicht erspart bleibt. Wir haben daher recherchiert und die Klassiker zugrunde gelegt: Bluthochdruck und Schilddrüse. Gepaart mit gängigen Kontrolluntersuchungen: Frauen-TÜV, Zahnarzt, Hautkrebsscreening und Hausarzt Check-Up rechnet es sich nicht, eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die GKV zu kündigen und diese Dinge aus eigener Tasche zu zahlen. Insbesondere in dem Wissen, dass die meisten Langzeitversicherungen nach dem ersten Jahr noch mal richtig zulangen (bis 1/3 mehr Beitrag). Unsere aktuelle Kalkulation bezieht sich nur Beiträge für ein Jahr.

Ergebnis: Variante 3 ist damit auch nichts für uns.

Plan B

Zuverdienst über einen Minijob

Rabbi hatte noch nie in als Minjobber gearbeitet und bei mir ist das eine halbe Ewigkeit her. Ich hatte in Erinnerung, dass sowohl Steuerabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenkassenbeiträge durch den Arbeitgeber gezahlt wurden. Aber nagelt mich bitte nicht darauf fest, ich weiß es nicht mehr. Heutzutage ist es jedenfalls so, dass bei einem Verdienst bis einschließlich 520,- Euro keine Zahlung an die Krankenkasse erfolgt. Heißt: Ihr müsst selbst zahlen. Alles, was über 520,- Euro liegt ist wiederum abgesichert, allerdings kommt dann auch wieder der Fiskus und möchte sein Stück vom Kuchen.

Ergebnis: Ein Minijobs eignet sich nicht zur Absicherung der Krankenkassenbeiträge.

Privat Krankenversichern

Vielleicht würde uns die eine oder andere Versicherungsgesellschaft aufnehmen und ggf. mag das im ersten Moment Einsparungspotentiale bieten. Aber, je älter wir werden, desto mehr gehen private Krankenversicherungen ins Geld. Ein Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenkasse ist zwar möglich, aber mit zunehmenden Alter wird es nicht einfach, 55 Jahre sogar unmöglich?

Ergebnis: Das Risiko ist uns zu groß, dass wir nicht mehr zurück in die Gesetzlichen Krankenkasse wechseln können. Zudem sind wir mit der Techniker Krankenkasse bislang gut zufrieden.

Abmeldung aus Deutschland.

Der radikalste Schritt wäre, dass wir uns aus Deutschland abmelden. Damit würde die Versicherungspflicht entfallen und wir könnten frei entscheiden, ob wir uns überhaupt versichern oder eine Summe x für anfallende Gesundheitskosten beiseitelegen. Wenn wir diese nicht brauchen, können wir feiern, wenn wir diese verbrauchen, dumm gelaufen.

Ergebnis: Diese Lösung kommt nicht infrage, denn aktuell überwiegen für uns die Nachteile einer Abmeldung aus Deutschland.

Alternativ könnten wir auf eine Zusatzversicherung verzichten, und uns für das Risiko, dass etwas Unvorhersehbares im Urlaub geschieht, eine Summe x beiseite legen. Den Rücktransport im Krankheitsfall haben wir zum Beispiel über den ADAC abgedeckt. Wir werden diese Möglichkeit noch mal durchrechnen, allerdings schmälert das unseren Klingelbeutel immer weiter.

Ihr merkt schon. Wir sind nicht so richtig happy mit unseren Erkenntnissen. Das Thema Krankenkasse scheint zumindest eines zu sein, das sich mit 30 Jahren oder als Rentner einfacher gestaltet, als in unserem Alter. Wir sind langsam am Verzweifeln. Warum erfahrt Ihr in dem Beitrag „Budget? Welches Budget?“

Falls Ihr Ergänzungen und Tipps habt, lasst es uns gerne wissen, wir sind für jeden Erfahrungswert und Hinweis dankbar.

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