• Unliebsame Themen Krankenkasse, Rente & Arbeitslosengeld – Teil 3: Arbeitslosengeld

    Arbeitslosengeld: ja, nein, vielleicht? Kündigt Ihr Euren Job selbst, werdet gekündigt oder einigt Euch mit Eurem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag, ist mit einer Sperre von bis zu drei Monaten zu rechnen. Drei Monate Sperre bedeuten bei 12 Monaten Arbeitslosgeld 25% weniger Geld. Welche Rechte & Pflichten beim Bezug von Arbeitslosengeld bestehen oder, welche Voraussetzung überhaupt erfüllt sein müssen könnt Ihr auf der Seite der Arbeitsagentur zwar nachlesen, aber wir würden empfehlen, dort anzurufen. Das spart Zeit und Fragezeichen über dem Kopf. Zudem sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr nett und hilfsbereit. Das einzig Nervende ist, dass es bei der allgemeinen Hotline-Nummer irgendwie keine Auswahltaste für Menschen gibt, die weder Arbeitslosegeld…