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Unliebsame Themen Krankenkasse, Rente & Arbeitslosengeld – Teil 3: Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld: ja, nein, vielleicht?

Kündigt Ihr Euren Job selbst, werdet gekündigt oder einigt Euch mit Eurem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag, ist mit einer Sperre von bis zu drei Monaten zu rechnen. Drei Monate Sperre bedeuten bei 12 Monaten Arbeitslosgeld 25% weniger Geld.

Welche Rechte & Pflichten beim Bezug von Arbeitslosengeld bestehen oder, welche Voraussetzung überhaupt erfüllt sein müssen könnt Ihr auf der Seite der Arbeitsagentur zwar nachlesen, aber wir würden empfehlen, dort anzurufen. Das spart Zeit und Fragezeichen über dem Kopf. Zudem sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr nett und hilfsbereit.

Das einzig Nervende ist, dass es bei der allgemeinen Hotline-Nummer irgendwie keine Auswahltaste für Menschen gibt, die weder Arbeitslosegeld I noch II beziehen. Die Einholung von Vorabinformationen, bevor man seinen Job kündigt, scheint bei den Machern dieser automatisierten Anrufverteiler nicht vorgesehen zu sein. Mit ordentlich Ausdauer, wurde uns aber letztlich geholfen, sodass wir in diesem letzten Teil die Aspekte aufführen können, die wir mit der Agentur für Arbeit besprochen haben.

ThemaBeschreibung
Anspruch ArbeitslosengeldAnspruch auf Arbeitslosengeld habt Ihr, wenn Ihr 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen seid. Aufpassen solltet Ihr, wenn Ihr im Vorfeld eine Zeit lang Krankengeld bekommt oder ein „Dispositionsjahr“ plant.
„Dispositionsjahr“Meldet Ihr Euch weder arbeitslos noch arbeitssuchend, bekommt Ihr kein Geld von der Arbeitsagentur. Was ja erstmal nicht weiter tragisch ist, solltet Ihr über ein entsprechendes Polster verfügen.
Für das Arbeitsamt ist Eure Kündigung solange irrelevant, solange Ihr nicht bereit seid, Eure Manpower für den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. Daher seid Ihr im ersten Schritt nicht zwingend verpflichtet, Euch arbeitslos und/ oder arbeitssuchend zu melden.
Um Euren Anspruch nicht zu verwirken, solltet Ihr Euch spätestens 11 Monate nach der Kündigung/ Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden, um Euch arbeitslos und ggf. arbeitssuchend zu melden.
Aber Achtung: es kann sein, dass eine Unterbrechung in Bezug auf die Arbeitslosigkeit Auswirkungen auf die Rente hat.
Höhe des AnspruchsEuer Anspruch berechnet sich, indem das Amt auf den Verdienst der letzten 12 Monate schaut. Im Falle von Krankengeld sind es 24 Monate.
Geld bekommenBezüge bekommt Ihr nur, wenn Ihr Euch nicht nur arbeitslos, sondern arbeitssuchend meldet. Also wer nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bekommt auch nichts.
Anteilige ZahlungenWollt Ihr die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht nur zum Reisen, sondern auch für eine private Weiterbildung, zum Beispiel ein Studium nutzen, dann achtetet darauf, dass dies nur in Teilzeit geschieht. Jede Stunde, die Ihr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, wird Euch vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Also ein Studium in Teilzeit und 100% Arbeitslosengeld ist nicht möglich. Beim einem Vollzeitstudium gibt es dann kein Geld vom Amt. Wie es sich bei anderweitigen Weiterbildungen verhält, wissen wir nicht.
Anspruch aufrecht erhaltenDer Anspruch auf Arbeitslosengeld I bleibt zwei Jahre nach der Kündigung erhalten. Wollt Ihr diesen Anspruch länger aufrecht erhalten, solltet Ihr Euch direkt im Zuge Eurer Kündigung mit dem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung setzen, um Euch mindestens für einen Tag arbeitslos und arbeitssuchend zu melden. Damit soll sichergestellt werden, dass Euer Anspruch anstatt für zwei für vier Jahre erhalten bleibt.
Zahlung unterbrechenIhr könnt Euch jederzeit von der Arbeitssuche abmelden. Dann werden die Zahlungen seitens des Amtes eingestellt und bei einer Wiederaufnahme der arbeitssuchend-Meldung weitergezahlt.
KrankenkasseBei einer reinen „arbeitslos“- Meldung, seid Ihr nicht krankenversichert. Nur bei einer „arbeitssuchend“-Meldung.
Rente & ErwerbsminderungsrenteDie Arbeitslosigkeit gilt nur als sozialversicherungspflichtig, wenn Ihr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, heißt: Ihr müsst Euch arbeitssuchend melden, auch wenn Ihr keine Bezüge mehr bekommt.

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