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Unliebsame Themen Krankenkasse, Rente & Arbeitslosengeld – Teil 2: Rente & Alternativen

Rente & Alternativen

Als wir mit der Rentenversicherung telefonierten, dachten wir: „Naja, wir müssen ja auch nicht alles verstehen“. Aber kommen wir gleich auf den Punkt. Im Gegensatz zur Krankenkasse, bei der in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung besteht, gibt es bei einer Erwerbslosigkeit keine Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse.

Um genau zu sein, geht es um die Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Auch bei einem Kleingewerbe oder einer anderweitigen Selbstständigkeit muss diese den Stempel „sozialversicherungspflichtig“ besitzen, was gar nicht so selbstverständlich ist, wie es erscheint.

Ob es sich für Euch lohnt, trotzdem einen Betrag für die Rente zu investieren, ist schwer zu sagen. Wir sind aus weiteren bekannten Gründen (Rente nicht sicher etc.) selbst am überlegen, was wir machen.

Freiwilliger Beitrag zur Rentenversicherung

Für uns Ottonormalverbraucher sind die Möglichkeiten, mehr aus dem Ersparten zu machen – aktuell zumindest – gleich Null. Hochriskante Spekulationsgeschäfte einmal ausgenommen. Dafür haben wir kein Kapital. Aus diesem Grund ist die monatliche Zahlung von 83,70 Euro pro Person zumindest eine Überlegung wert. Wir haben vorerst eine Zahlung von 85,- Euro pro Person/ Monat in der Kalkulation vorgesehen.

Nicht relevant für uns ist eine höhere Einmalzahlung, um die Rentenansprüche aufzubessern. Diesbezüglich halten wir die Zusicherung der Rente im erreichten Alter für genauso risikobehaftet, wie Aktiengeschäfte. Werden wir, wie geplant zum Ende des Jahres kündigen und nie wieder einen Job ausüben, reicht unsere Rente weder zum Leben noch zum Sterben. Wir sind also im Zugzwang.

Alternativen zur Rente

Auch, wenn wir unsere Sparbüchse derzeit so betrachten, als wenn wir nie wieder an die Arbeit kommen, ist das überhaupt nicht das, was wir möchten. Neben Gesundheit und Liebe steht die Ausübung einer sinnstiftenden Tätigkeit ganz oben auf unsere Liste. Aber nach der Kündigung ist es erst einmal so, dass wir uns eine Auszeit nehmen, um mal ein bisschen Abstand zum Bisherigen zu bekommen. Folglich müssen wir uns Gedanken machen, wie wir uns Rententechnisch nicht schlechter stellen, als bislang.

Eine Alternative wäre zum Beispiel die 83,70 Euro monatlich in einen Sparplan zu packen. Bei Hausbanken bzw. Onlinebanken ist das Anlegen eines Sparplan im besten Fall sogar kostenlos möglich. Leider geht es in der Weltwirtschaft derzeit nur in eine Richtung und die heißt „abwärts“, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Manche Leute schwören auf physisches Gold, das lässt sich aber im Wohnmobil so schlecht lagern. Also, bevor Ihr jetzt anfangt, Goldzähne zu sammeln, lasst uns lieber einmal fix auf eine Frage schauen, mit der wir uns nicht ganz so gerne auseinandersetzen: Was ist, wenn einer von uns beiden schwer erkrankt und nicht mehr so kann, wie bisher?

Die Erwerbsminderungsrente

Als wir 20, 30 oder 40 waren haben wir uns nie Gedanken darüber gemacht, wie es um unsere Gesundheit stand. Irgendwann kommen dann die ersten Wehwechen, ob nun bei einem selbst oder im Bekanntenkreis. Corona ist zwar in unser aller Fokus gerückt (worden), aber auch schon vorher gab es Krankheiten, wie Krebs, Schlaganfälle oder Herzinfarkte, die jeden von uns von einer Minute auf die Andere aus der Bahn werfen können.

Wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job ausübt, dann ist man ein Stück weit durch die Erwerbsminderungsrente abgesichert. Deren Auszahlung ist in der Regel zeitlich befristet und berechnet sich danach, ob man noch 3 Stunden oder bis zu 6 Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen kann oder nicht. Für diese Einteilung ist es unerheblich, um welche Art der Tätigkeit es sich handelt.

Wer zum Beispiel als Bäcker gearbeitet hat und dies nicht mehr kann, aber als Pförtner noch 6 Stunden schaffen würde, bekäme keine Erwerbsminderungsrente. Was wir sagen wollen: obwohl wir alle fleißig einzahlen, ist es nicht sicher, diesen Anspruch im hoffentlich nie eintretenden Notfall, erfolgreich geltend machen zu können. Nicht umsonst gibt es zahlreiche Klagen, weil die Anträge auf Erwerbsminderung abgelehnt werden. Es ist ein Sicherheitsnetz, wenn auch ein etwas Löchriges.

Einschränkung: Der Anspruch auf Erwerbsminderung erlischt nach 24 Monaten, sofern Ihr keinen sozialversicherungspflichtigen Job mehr ausübt. Ihr könnt noch soviel freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, der Anspruch ist futsch. Das lässt uns natürlich erneut kritisch hinterfragen, wie sinnvoll eine freiwillige Zahlung in den Rententopf ist.

Wenn Ihr beispielsweise einen Minijob ausübt, dann solltet Ihr Euch auf jeden Fall erkundigen, wie es um eine freiwillige Zuzahlung zur Rentenkasse von etwa 20 Euro aussieht. Nur dann ist der Minijob sozialversicherungspflichtig und nur so ist Euer Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente gesichert.

Ihr könnt den Anspruch auf Erwerbsminderung von zwei auf fünf Jahre ausweiten, indem Ihr Euch lückenlos arbeitslos- UND arbeitssuchend meldet, auch ohne Bezüge zu erhalten. Wichtig ist in dem Fall, dass Ihr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Letzteres torpediert natürlich den Reisewunsch, ist aber hier der Vollständigkeit halber aufzuführen.

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